Spreetaler INFO. Helau. Das Wetter nach dem Hundertjährigen Kalender. Donnerstag, März.

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Transkripcija:

Spreetaler INFO Amts- und Informationsblatt der Gemeinde Burg, Burghammer, Burgneudorf, Neustadt, Spreetal, Spreewitz, Zerre Nr. 219 Donnerstag, 16.02.2017 21. Jahrgang Helau Das Wetter nach dem Hundertjährigen Kalender 2017 16. - 26. 27. - 28. 2017 01. - 15. Februar es ist sehr kalt es gibt Regen März kaltes, unschönes Wetter herrscht fast den ganzen Monat

Seite 2 Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Wichtige Anschriften, Telefonnummern, Sprechzeiten, Termine Sitzungstermine des Gemeinderates Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 22.02.2017, um 18:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Spreetal im OT Burgneudorf statt. Gemeindeverwaltung Spreetal Spremberger Straße 25 02979 Spreetal OT Burgneudorf Tel.: 035727/520-0, Fax: 035727/520-33 E-Mail: info@spreetal.de Internet: www.spreetal.de Bürgermeister Herr Heine 035727/520-11 Sekretariat Frau Schultz 035727/520-11 Kämmerei Frau Schneider-Trunsch 035727/520-31 Kasse/Steuern Frau Flanz 035727/520-29 Personal/Soziales Frau Nawrazala 035727/520-28 Einwohnermeldeamt Frau Spiering 035727/520-30 Allgemeine Verwaltung Frau Branzko 035727/520-13 Liegenschaften Frau Görk 035727/520-25 Bauwesen Herr Fichtner 035727/520-24 Dienstag Sprechzeiten Bürgermeister 09:00 Uhr 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr 18:00 Uhr Sprechzeiten Einwohnermeldeamt und Gemeindeverwaltung Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr 15:30 Uhr Ab sofort ändern sich die Sprechzeiten der Friedensrichterin wie folgt: Jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Spreetal. Bankverbindung Gemeinde Spreetal Commerzbank AG Hoyerswerda IBAN: DE 6185 0802 0006 4151 8000 BIC: DRESDEFF857 Grundschule Burgneudorf Telefon: 035727/579380 Fax: 035727/579381 E-Mail: gsms.buero@freenet.de Hort/Kindertagesstätten Hort Pfiffikus 035727/579382 Kita Waldhäuschen Burghammer 035727/50468 Kita Spreespatzen Spreewitz 035727/50225 Kita Grashüpfer Neustadt 035727/50437 Notrufnummern Strom Envia 0180/2305070 Wasser SWW 03576/266-100 (OT Burg, Burghammer, Burgneudorf, Neustadt, Spreetal) Wasser SWAZ (OT Zerre, Spreewitz) * während d. Dienstzeiten: 03563/39060 (Störungsmeldungen) * außerhalb d. Dienstzeiten: 0171/3105488 Entsorgung Kleinkläranlagen Entsorgung UWD Umweltdienste Waldhufen 03588/222770 Mobil 0152/27486685 Gelbe Tonne 035753/26760 Schwarze Tonne 03571/483611 Revierförster Herr Schlichting (Di.: 15:00 18:00 Uhr) 03591/5251-68131 Herr Kappert 0173/9616057 Herr Muster 0173/5752296 Aufgabenbereiche: Kreisforstamt, Revier Elsterheide Herr Schlichting: Hoheitliche Aufgaben wie Forstaufsicht und Forstpolizei, Waldschutz und Waldentwicklung sowie Waldgesetz und Träger öffentlicher Belange SBS Herr Muster: Herr Kappert: Information des Arbeits- und Sozialzentrums Die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger erfolgt im Jobcenter Bautzen in Hoyerswerda, Einsteinstraße 47. Die Telefonnummer von Frau Noack lautet 03578/7871-44083. Landeswaldbewirtschaftung SBS Privatwaldbewirtschaftung Redaktionsschluss Die nächste Ausgabe des Spreetaler INFO erscheint am 16.03.2017. Redaktionsschluss ist am 02.03.2017.

Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Seite 3 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Spreetal vom 25.01.2017 Beschluss-Nr.: 26-164/2017 Der Gemeinderat Spreetal stimmt der als Anlage beigefügten 1. Änderung zur Schulzweckvereinbarung vom 11.02.2011 zwischen der Gemeinde Spreetal und der Gemeinde Lohsa nachträglich zu. Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage. Beschluss-Nr.: 26-165/2017 Der Gemeinderat Spreetal beschließt die Laufzeitverlängerung des Brandschutzbedarfsplanes in der vorliegenden Fassung vom 08.06.2009 (Beschluss-Nr. 66-424/2009 vom 17.06.2009) um vier Jahre (bis zum 16.06.2018). Sollte der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan eher beschlussreif werden, gilt dieser ab dem jeweiligen Beschlusstag. Beschluss-Nr.: 26-166/2017 Der Gemeinderat Spreetal genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die Unterhaltung der Gräben A und E in Zerre in Höhe von 15.182,03 EUR. Die Finanzierung erfolgte durch Mehreinnahmen im Sachkonto Zuweisungen für laufende Zwecke. Beschluss-Nr.: 26-167/2017 Der Gemeinderat Spreetal beschließt nachträglich die Einstellung der Frau Swantje Schneider-Trunsch als Kämmerin zum 16.06.2015. Beschluss-Nr.: 26-168/2017 Der Gemeinderat Spreetal genehmigt die Annahme einer Sachspende in Höhe von 148,75 EUR zugunsten der Grundschule Burgneudorf. Beschluss-Nr.: 26-169/2017 Der Gemeinderat Spreetal genehmigt die Annahme einer Sachspende zugunsten der Kita Spreespatzen Spreewitz in Höhe von 275,85 EUR. Beschluss-Nr.: 26-170/2017 Der Gemeinderat Spreetal genehmigt gemäß der Dienstanweisung zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die in der Zeit vom 06.12.2016 bis zum 11.01.2017 (Datum des Kontoauszuges) eingenommenen Geldspenden mit dem Einzelwert von bis zu 100,00 EUR, siehe Sachverhalt/Begründung. Burgneudorf, 26.01.2017 Wahlbekanntmachung der Gemeinde Spreetal zur Bürgermeisterwahl am 05. März 2017 gez. Manfred Heine Bürgermeister Wozjewjenje wólbow Tute wozjewjenje wobsahuje informacije wo spočatku a kóncu wolenskeho časa, wo wólbnych wobwodach a rumnosćach kaž tež wo wašnju hłosowanja. Woler ma při wólbach wjesnjanosty/měšćanosty/krajneho rady po jednym hłosu, při wólbach gmejnskeje rady/sydlišćoweje rady/wokrjesneho sejmika po třoch hłosach. Hodźa so jenož ći kandidaća wolić, kotřiž su na hłosowanskim lisćiku mjenowani. Jeli je so jenož jedyn abo njeje so žadyn wólbny namjet schwalił, abo jeli su so za wólby do gmejnskeje/sydlišćoweje rady resp. wokrjesneho sejmika wjacore wólbne namjety schwalili, kotrež pak wučinjeja dohromady mjenje kandidatow hač dwě třećinje městnow, kiž maja so wobsadźić, hodźa so nimo na hłosowanskim lisćiku mjenowanych kandidatow tež druhe wosoby přez jasne pomjenowanje wolić. Kóždy wólbokmany smě jenož w tym wólbnym wobwodźe wolić, hdźež je do wolerskeho zapisa zapisany, chiba zo wobsedźi wólbny lisćik. Wólbna zdźělenka kaž tež hamtski personalny wupokaz abo pućowanski pas matej so na wólby sobu přinjesć. Wozjewjenje wobsahuje wyše toho informacije wo postupowanju při listowej wólbje. Wólbny akt, ličenje a zwěsćenje wuslědka wólbow we wólbnym wobwodźe su zjawne. Dokładniše informacije namakaja so w hamtskich němskorěčnych wozjewjenjach. 1. Am 05. März 2017 findet die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Spreetal statt. Die Wahlzeit dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist der 19. März 2017. 2. Die Gemeinde ist in folgende 7 gemischte Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 001 Ortsteil Burg, Neues Feuerwehrdepot, Hauptstraße 19 (nicht barrierefrei) Wahlbezirk 002 Ortsteil Burghammer, Kita Waldhäuschen, Bernsteinstraße 23 (barrierefrei) Wahlbezirk 003 Ortsteil Burgneudorf, Gemeindeverwaltung, Spremberger Str. 25 (barrierefrei) Wahlbezirk 004 Ortsteil Spreetal, Mehrzweckgebäude, Sportplatz (barrierefrei) Wahlbezirk 005 Ortsteil Spreewitz, Kita Spreespatzen, Dorfstraße 41 (nicht barrierefrei) Wahlbezirk 006 Ortsteil Zerre, Mehrzweckgebäude Spreewitz, Siedlung 47 (barrierefrei) Wahlbezirk 007 Ortsteil Neustadt, Gaststätte Zur Sorbenscheune, Hammer 10 (barrierefrei) In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 12. Februar 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. - Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters haben folgende Farben: Wahl des Bürgermeisters (hellgrün) Zweiter Wahlgang (hellgelb) - Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers des zugelassenen Wahlvorschlages. 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige

Seite 4 Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Weise oder eine andere wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen 49 SächsGemO) durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet. 6. Jeder Wähler kann außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird wegen eines etwaigen zweiten Wahlgangs nicht abgegeben. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebietes in seiner Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzendem des Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 StGB). 10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Burgneudorf 16.02.2017 Manfred Heine Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister am 05. März 2017 in der Gemeinde Spreetal Zjawne wozjewjenje schwalenych wólbnych namjetow Wólbny wuběrk je zapodate wólbne namjety za přchodne komunalne wólby přepruwował a wšitke namjety, kotrež su prawniskim předpisam wotpowědowali, za komunalne wólby schwalił. W sćěhowacym wozjewjenju su strony a wolerske zjednoćenstwa mjenowane kaž tež jich kandidaća, kotrež resp. kotřiž hodźa so na wólbnym dnju wolić, t. r. zo budu tute strony a wolerske zjednoćenstwa ze swojimi kandidatami na hłosowanskim lisćiku wućišćane. Jeli je so jenož jedyn abo njeje so žadyn wólby namjet zapodał, abo jeli su so za wólby do gmejnskeje resp. sydlišćoweje radyabo wokrjesneho sejmika wjacore wólbne namjety schwalili, kontrež pak wučinjeja dohromady mjenje kandidatow hač dwě třećinje městnow, kiž maja so wobsadžić, hodži so tež kóžda wosoba wolić, kotraž je 18. žiwjenske lěto dokónčiła a kiž znajmjeńša 3 měsacy w gmejnje resp. wokrjesu bydli. Dokładniše informacije namakaja so w hamtskich němskorěčnych wozjewjenjach. Hiermit werden die vom Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2017 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Spreetal am 05. März 2017 bekannt gemacht. Es wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: Bezeichnung des Wahlvorschlages: Heine Bewerber: Heine, Manfred Beruf oder Stand: Bürgermeister Geburtsjahr: 1954 Anschrift: 02979 Spreetal OT Spreewitz, Siedlung 6 (Hauptwohnung, evtl. Erreichbarkeitsanschrift 21 KomWO) Hinweis: Da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde, kann jede wählbare Person gewählt werden. Burgneudorf, den 16.02.2017 Öffentliche Bekanntmachung gez. i. V. Karin Weiß stellvertretende Bürgermeisterin zu Gruppenauskünften an Parteien und Wählergruppen zur Bürgermeisterwahl am 05.03.2017 50 Bundesmeldegesetz Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die im 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskunft vor Wahlen gelten fort, falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren. Der Antrag auf Widerspruch zur Veröffentlichung der Daten ist in der Meldebehörde erhältlich.

Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Seite 5 Bekanntmachung Der nachstehend bezeichnete Grundbesitz, für den bisher kein Grundbuchblatt angelegt ist, soll nunmehr in das Grundbuch eingetragen werden: Grundstück: Neustadt Flur 3, Flst. 142/9, 142/10, 138 qm und 1880 qm Wirtschaftsart und Lage: Unland Als Eigentümer soll eingetragen werden: Gemeinde Spreetal. Grund: Die Flurstücke der Gemarkung Neustadt Flur 3 Flurstück Nummer 142/9 sowie Flurstück Nummer 142/1 O sind bisher nicht gebucht. Aufgrund der 116 bis 125 der Grundbuchordnung wird hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblattes hingewiesen. Alle Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlegung geltend machen können oder die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis spätestens 01.03.2017 bei dem Grundbuchamt anzumelden. Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblatttes zur Eintragung gelangen sollen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt ohne Berücksichtigung etwa bestehender Rechte angelegt werden. Amtsgericht Hoyerswerda Grundbuchamt Bekanntmachung Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe für das Wirtschaftsjahr 2017 Aufgrund des 7 Nr. 3 und des 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe durch Beschluss vom 10.11.2016 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt: 1. Es betragen 1.1. im Erfolgsplan die Erträge 3.807.261 die Aufwendungen 3.405.215 der Jahresgewinn 402.046 der Jahresverlust 0 1.2. im Finanzplan Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 696.920 Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -4.243.243 aus der Finanzierungstätigkeit -33.333 2. Es werden festgesetzt 2.1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 11.086.830 2.3. die Verbandsumlage Der Wirtschaftsplan 2017 wurde dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße als zuständige Aufsichtsbehörde vorgelegt. Er enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 und die Anlagen liegen in der Zeit vom 20.02.2017 bis 03.03.2017 im Sekretariat der ASG Spremberg GmbH, An der Heide/Straße A-Mitte in 03130 Spremberg, während der Dienstzeit zu jedermanns Einsichtnahme aus. Manfred Heine Verbandsvorsteher 18. Sitzung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe gemäß 7 Abs. 5 der Verbandssatzung Bekanntmachung gemäß 33 Absatz 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (Eigenbetriebsverordnung EigV) Beschlüsse des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe vom 15.12.2016 Beschluss Nr. ZV/II/16/045 Gegenstand: Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe stellt gemäß Verbandssatzung 9 Pkt. 4 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 in der vorliegenden Form (Anlage) fest. 2. Der Jahresgewinn wird in die gesetzliche Rücklage nach 11 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung eingestellt. Beschluss Nr. ZV/II/16/046 Gegenstand: Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe entlastet den Verbandsvorsteher für das Wirtschaftsjahr 2015. In der Zeit vom 20.02.2017 bis 03.03.2017 Mo., Mi., Do. von 09:00 12:00 Uhr und 13:00 15:00 Uhr Di. von 09:00 12:00 Uhr und 13:00 17:00 Uhr Fr. von 09:00 12:30 Uhr liegt der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 nebst Prüfungsvermerk in der ASG Spremberg GmbH, Betriebsgebäude 1, im Sekretariat, An der Heide/Straße A-Mitte in 03130 Spremberg, zu jedermanns Einsichtnahme aus. gez. Manfred Heine Verbandsvorsteher Einladung zur 19. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe Hiermit laden wir Sie zur 19. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe ein. Termin: 16.03.2017 Uhrzeit: 17:00 Uhr Ort: Beratungsraum im Betriebsgebäude 1 An der Heide/Straße A-Mitte 03130 Spremberg Tagesordnung öffentlicher Teil: 1. Formalien 1.1. Feststellung der form- und fristgemäßen Ladung 1.2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 1.3. Feststellung der Tagesordnung

Seite 6 Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 1.4. Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift der 17. Sitzung vom 10.11.2017 öffentlicher Teil 1.5. Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift der 18. Sitzung vom 15.12.2017 2. Bestellung des Geschäftsführers des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe (Beschlussvorlage Nr. ZV/II/17/057) 3. Bericht des Geschäftsführers öffentlicher Teil 4. Information/Beschlussfassung zur 3. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe (Beschlussvorlage Nr. ZV/II/17/058) 5. Information und Beschlussfassung (Beschlussvorlage Nr. ZV/II/17/059) zum Betreiber- und Nutzungskonzept für die Errichtung eines Gründerzentrums gemäß Beschluss Nr. ZV/ II/16/049 6. Sonstiges Tagesordnung nicht öffentlicher Teil: 1. Formalien 1.1. Feststellung der form- und fristgemäßen Ladung 1.2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 1.3. Feststellung der Tagesordnung 1.4. Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift der 17. Sitzung vom 10.11.2017 öffentlicher Teil 2. Bericht des Geschäftsführers nicht öffentlicher Teil 3. Information und Beschlussfassung (Beschlussvorlage Nr. ZV/II/17/060) zum Grunderwerb für die Errichtung eines Gründerzentrums 4. Information und Beschlussfassung (Beschlussvorlage Nr. ZV/II/17/061) zum Grunderwerb für eine Zufahrt 5. Information und Beschlussfassung (Beschlussvorlage Nr. ZV/II/17/062) zum Grunderwerb zur Flächenarrondierung 6. Festlegung hinsichtlich einer Organisationsanweisung (Logo/Kopfbogen) 7. Sonstiges Mit freundlichen Grüßen Manfred Heine Verbandsvorsteher Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe Ende der öffentlichen Bekanntmachungen Die Gemeinde Spreetal verpachtet ab sofort im OT Spreewitz, Siedlung 45, das Vereinsgebäude des ehemaligen Sportvereins Blau-Weiß Zerre. Im Gebäude befindet sich eine Gaststätte (möbliert) mit voll ausgestatteter Küche und Nebenräumen. Zu den Außenanlagen der Gaststätte gehören eine Terrasse und Parkplätze. Die Gaststätte ist medientechnisch neu ausgerüstet. Der gesamte Komplex war bis Ende 2016 in Nutzung. Es besteht eine Direktanbindung an das Straßen- und Radwegenetz. Nachfragen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Spreetal, Frau Görk, Tel.: 035727/ 52025. Aufgabe von Punkten des amtlichen Raumbezugsfestpunktfeldes des Freistaates Sachsen Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482), das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld). In diesem Zusammenhang sind auf dem Gebiet der Gemeinde Spreetal Raumbezugsfestpunkte (RBP, ehemals Trigonometrische Punkte) überprüft worden. Dabei haben Mitarbeiter des GeoSN von folgenden Liegenschaften Punkte dauerhaft entfernt: - vom Flurstück 109 der Gemarkung Burg Flur 3, - vom Flurstück 80/11 (2 Punkte) der Gemarkung Burghammer Flur 5. Die Pflichten, die für die Eigentümer der Flurstücke und für Nutzungsberechtigte mit der Duldung der Festpunkte verbunden waren, sind damit entfallen. Dresden, den 30. Januar 2017 Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) 2-Raum-Wohnung zu vermieten Die Gemeinde Spreetal vermietet ab sofort im OT Neustadt, Hammer 14, eine 2-Raum-Wohnung. Sie befindet sich im Obergeschoss des Gerätehauses der Feuerwehr Neustadt und ist ca. 80 m² groß. Zur Wohnung gehören ein Stellplatz und ein Abstellraum. Nachfragen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Spreetal, Liegenschaften, Frau Görk, Tel.: 035727/ 520-25. LEADER-Region Lausitzer Seenland Lokale Aktionsgruppe (LAG) Der Vorsitzende Projektaufruf der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) für das Lausitzer Seenland: Am 01.02.2017 startet der 4. Projektaufruf für Maßnahmen zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie im Lausitzer Seenland. In der LEADER-Region Lausitzer Seenland können sich ab dem 01.02.2017 Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen um die Förderung von Projekten bewerben. Die Bewerbung für eine Förderung von Projekten innerhalb des 4. Projektaufrufs kann bis zum 30.04.2017 erfolgen. Im Jahr 2017 sind zwei weitere Aufrufe geplant. Zur LEADER-Region Lausitzer Seenland gehören die Städte bzw. Gemeinden Boxberg, Elsterheide, Groß Düben, Hoyerswerda, Lauta, Lohsa, Kreba- Neudorf, Rietschen, Schleife, Spreetal und Trebendorf. Bis 2020 steht der Region für die Projektförderung ein Budget von ca. 9,3 Mio. zur Verfügung. Im Ergebnis der vergangenen drei Aufrufe aus den Jahren 2015 und 2016 konnten von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) bereits 37 Projekte für eine Förderung mit öffentlichen Mitteln vorgeschlagen werden. Schwerpunkte der Projektförderung waren bisher: - die Verbesserung der touristischen Infrastruktur, - die Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum in den

Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Seite 7 Dörfern durch die Um- oder Wiedernutzung von Gebäuden, - Beiträge zur Verbesserung der Lebensqualität auf dem Lande durch die Entwicklung von Einrichtungen für die Dorfgemeinschaft, durch die Wahrung des Kulturerbes oder Erlebnis- und Bildungsangebote für Einwohner und Gäste. Die Auswahl, welche Projekte mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln für eine Förderung vorgeschlagen werden, trifft die LAG. Entscheidungsgrundlagen dafür sind: 1. der Projektfragebogen, 2. die Vorgaben im Aktionsplan der Entwicklungsstrategie mit den Förderkonditionen, 3. die Bewertungsmatrix zur Auswahl der Projekte. Diese Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Region: www.ile-lausitzerseenland.de. Es können von der LAG nur Projektvorschläge geprüft und bewertet werden, für die zum Stichtag der vollständig ausgefüllte Projektfragebogen mit allen erforderlichen Anlagen vorliegt. Der Stichtag für die Einreichung von Projekten ist der 30.04.2017. Für diesen Stichtag steht für die Förderung aller Maßnahmen ein Budget von 1,33 Mio. zu Verfügung. Darin enthalten sind finanzielle Mittel für die Förderung der Fischereiwirtschaft in Höhe von 330.000. Bei der Verwendung des Budgets dürfen entsprechend der regionalen Schwerpunktsetzung die Teilbudgets für die vier strategischen Zielsetzungen bis 2020 nicht überschritten werden. Die Mitgliederversammlung der LAG zur Projektauswahl der eingegangenen qualifizierten Projekte findet am 15.05.2017 statt. Für die Projekte, die eine Förderempfehlung der LAG erhalten haben, muss innerhalb von 63 Werktagen der Projektförderantrag im jeweiligen Landratsamt gestellt werden. Für Fragen zur Förderrichtlinie LEADER, zur LEADER-Entwicklungsstrategie mit den Förderkonditionen und den Projektauswahlkriterien und zum Verfahren der Förderantragstellung informieren Sie sich bitte auf unserer Internetseite www.ile-lausitzerseenland.de oder wenden Sie sich an unser LEADER-Regionalmanagement: Frau Sophia Kockot, Tel.: 0351 8408212 Mail: sophia.kockot@sweco-gmbh.de oder, Herr Dr. Reiner Erdmann, Tel.: 0351 8408215 Mail: reiner.erdmann@sweco-gmbh.de. LausitzEnergie eg Die Energiegenossenschaft in unserer Region Informationsveranstaltungen am 28.02.2017 und 14.03.2017 in der Gemeinde Spreetal Für die Energiewende in Bürgerhand und die dezentrale Energieversorgung, spielen Energiegenossenschaften eine wesentliche Rolle. Damit die Region unsere Lausitz von dem wachsenden Wirtschaftszweig profitiert, wurde die LausitzEnergie eg gegründet. Die Energiegenossenschaft verfolgt das Ziel, gemeinsam mit den Menschen in der Region, Schritte in ein neues Energiezeitalter zu realisieren. Die LausitzEnergie eg investiert in eine ökologische Energieversorgung in der Region und ermöglicht ihren Mitgliedern somit, die Mitgestaltung einer klimafreundlichen Energieerzeugung. Derzeitig planen und realisieren wir, die Betei- ligung an bereits bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlagen, welche Ihre Leistungsfähigkeit bereits nachgewiesen haben. Im Weiteren möchten wir auch neue, technisch hochwertige Anlagen errichten und unseren Mitgliedern so die Möglichkeit geben von den attraktiven Erträgen unserer Anlagen zu profitieren. Weiterführende Informationen zur LausitzEnergie eg finden Sie unter www.lausitzenergie.info. Unsere Informationsveranstaltungen finden am: 28.02.2017, um 17:00 Uhr und am 14.03.2017, um 17:00 Uhr im Speiseraum der Grundschule Burgneudorf im Lausitzer Seenland, Spremberger Str. 25 27, in 02979 Spreetal OT Burgneudorf statt. Wir laden Sie gerne zu unserer Informationsveranstaltung ein. Zur Anmeldung bitten wir Sie, uns eine kurze Rückmeldung per E-Mail an die post@lausitzenergie.info oder telefonisch unter der 0355-4838700, zu geben. Neuregelungen im Energiebereich für 2017 Mit Beginn des Jahres 2017 ergeben sich für erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen einige Neuerungen. Zukünftig wird der Vergütungssatz für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, nicht mehr staatlich festgelegt, sondern per Ausschreibung am Markt ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält den Zuschlag und die dementsprechende 20-jährige Vergütung. Kleine Anlagen mit einer Leistung bis 750 kw betrifft diese Neuregelung jedoch nicht. Diese Anlagen erhalten weiterhin die staatlich festgelegte Vergütung. Seit 01. Januar 2017 ist die Anbringung eines Heizungslabels an Heizkesseln, die älter als 15 Jahre sind, durch den Bezirksschornsteinfeger Pflicht. Dafür entstehen keine Kosten. Das Label zeigt an, wie effizient die eingebaute Heizung ist. Die Effizienzklassen gehen von A++ (sehr effizient) bis D (ineffizient). Zusätzlich zum Energielabel wird ein kostenfreies Faltblatt ausgegeben, das über Möglichkeiten zur Heizungsoptimierung informiert. Sollten Sie den Austausch bzw. die Optimierung Ihrer Heizungsanlage vorsehen, erhalten Sie von der Energieagentur des Landkreises Bautzen auch 2017 eine kostenfreie Erstberatung. Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) und Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen) dürfen seit 01. Januar 2017 weder verkauft noch eingebaut werden, wenn die Lichtausbeute weniger als 80 Lumen pro Watt beträgt. Die beiden Lampentypen sind teilweise noch in Außen- bzw. Straßenbeleuchtungen im Einsatz. Für den Austausch der Innen-, Außen- und Straßenbeleuchtung können Kommunen bis zu 60 % der Investitionskosten gefördert bekommen. Sollten Sie einen Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die Energieagentur des Landkreises Bautzen. Kontakt: Energieagentur des Landkreises Bautzen im TGZ Bautzen Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen Telefon: 03591 380 2100/Telefax: 03591 380 2021 E-Mail: energieagentur-lkbz@tgz-bautzen.de

Seite 8 Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 ENSO belohnt sportliches Engagement in der Region Jetzt für den 15. ENSO-Fußball-Nachwuchsförderpreis bewerben! Dresden, 30. Januar 2017. Seit 15 Jahren unterstützt die ENSO Energie Sachsen Ost AG ostsächsische Fußballvereine, die sich durch eine vorbildliche Nachwuchsarbeit auszeichnen: Mit der Verleihung des ENSO-Fußball-Nachwuchsförderpreises soll das sportliche Engagement sichtbar gemacht und geehrt werden. Im Rahmen der Auszeichnung stellt der Energiedienstleister auch 2017 Preisgelder in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungen können bis zum 17. Februar 2017 unter www. fussball-foerderpreis.de eingereicht werden. Der 15. ENSO-Fußball-Nachwuchsförderpreis widmet sich ganz den Spielmachern, die nicht mitkicken und trotzdem viel bewegen, verrät Ines Gliesche, die bei der ENSO für das Sportsponsoring verantwortlich ist. Sie führt aus: Teamplay wird auf dem Fußballplatz großgeschrieben. Von großer Bedeutung ist aber auch der zwölfte Spieler neben dem Fußballfeld so sind es doch die Familien und Freunde sowie die Fans und Förderer, die der Mannschaft stets Rückendeckung und Unterstützung geben. Der ENSO-Nachwuchsförderpreis wird seit 2003 jährlich verliehen. Zum Fußballbeirat gehören der ENSO-Vorstand Dr. Reinhard Richter, Hermann Pezenka vom Sächsischen Fußballverband, der ehemalige DFB-Jugendtrainer Klaus Sammer, Jochen Rest, Sächsische Staatskanzlei, Anja Kunick, Freischaffende Kommunikationsberaterin, sowie Thomas Wockatz, Vorsitzender der 1. Ostsächsischen Fußballschule kickfixx. Bisher konnten 115 Vereine finanziell mit einer Gesamtsumme von 214.000 Euro unterstützt werden. Kontakt und Anfragen: ENSO-Fußballbüro, Telefon: 0351 468 4050 Friedensrichterin/Friedenrichter dringend gesucht! Die Gemeinde Spreetal sucht dringend eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter für das Gemeindegebiet der Gemeinde Spreetal. Auszug aus dem Sächsischen Schieds- und Gütenstellengesetz (SächsSchiedsGütSt) 1 Aufgaben (1) Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. (2) Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, 1. die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen; 2. die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben; 3. an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind. (3) Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. September 1998 (BGBl. I S. 2646), in der jeweils geltenden Fassung. Die Schiedsstelle führt in Privatklagesachen nach 374 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 6 StPO den Sühneversuch nach 380 Abs. 1 Satz 1 StPO im Rahmen eines Sühneverfahrens durch. 4 Friedensrichter (1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. (2) Friedensrichter kann nicht sein, wer 1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist; 2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; 3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist. (3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. (4) Friedensrichter soll nicht sein, wer 1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird; 2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt; 3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder 4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war. (5) Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED- Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden. (6) Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Wer im Gemeindegebiet wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich in der Gemeindeverwaltung Spreetal, Spremberger Straße 25 in 02979 Spreetal OT Burgneudorf zu bewerben. gez. Manfred Heine Bürgermeister

Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Seite 9 Veranstaltungen 2017 in der Gemeinde Spreetal 15. Februar Seniorencafé DC Kleine Spree Burg e. V. 18. Februar Fastnacht FFw Zerre 22. Februar 14:00 Uhr Hobby-Kreativ-Nachmittag Burgneudorf e. V. 24. Februar Faschingstanz mit Eieressen DC Kleine Spree Burg e. V. 25. Februar Fastnacht FTV Spreewitz e. V. 08. März 15:00 Uhr Frauentagsfeier Burgneudorf e. V. 08. März 15:00 Uhr Frauentagsfeier OR Burghammer 10. März 19:00 Uhr Spieleabend Burgneudorf e. V. www.kaja-transporte.de geplante Veranstaltungen 2017 in den Ortsteilen Zerre, Spreewitz und Spreewitz/Siedlung Termin Veranstaltung Veranstalter 18.02. Fastnacht FFW Zerre 25.02. Fastnacht FTV Spreewitz e. V. 08.04. Osterbasteln Kulturgruppe Zerre e. V. 30.04. Hexenfeuer FFW Zerre 30.04. Maibaumstellen/ FTV Spreewitz e. V. Hexenfeuer 30.04. Maibaumstellen Kulturgruppe Zerre e. V. 28.05. Maibaumwerfen Kulturgruppe Zerre e. V. 03.06. Maibaumwerfen FTV Spreewitz e. V. 30.06. 02.07. Poolparty Dynamo Fan-Club Spreewitz 18.06. Sorbischer Heimattag Kirchgemeinde Spreewitz 09.07. Fahrradtour DC Zerre/Spreewitz 05.08. Sommerfest Kulturgruppe Zerre e. V. 19.08. Sommerfest FTV Spreewitz e. V. 07.09. Rentnerausfahrt DC Zerre/Spreewitz 09.09. 13. Schlepperkongress Schlepperfreunde Zerre 30.10. Halloween Kulturgruppe Zerre e. V. 30.10. Halloween FTV Spreewitz e. V. 11.11. Martinstag Kirchgemeinde Spreewitz 03.12. Weihnachtsmarkt FTV Spreewitz e. V. 03.12. Adventsblasen Posaunenchor Spreewitz Spreewitz u. Neustadt 10.12. Bläsergottesdienst Posaunenchor Spreewitz 10.12. Adventsblasen Zerre Posaunenchor Spreewitz Kontakt: 035727-309005 0174-3222835 Anzeige - UMZÜGE - - TRANSPORTE - - ENTRÜMPELUNGEN - - HAUS & HOF- DIENSTLEISTUNGEN - Inh. Kay Jannack 02979 Spreewitz, Dorfstr. 34 Herzlichen Glückwunsch Allen Jubilaren gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag und wünschen Gesundheit, Freude und persönliches Wohlergehen! 01.03. Sieglinde Schermucksnis 75 Jahre Burg 10.03. Annegret Burghausen 70 Jahre Burgneudorf 26.02. Susanne Krüger 70 Jahre Neustadt 10.03. Werner Müller 80 Jahre Neustadt 20.02. Reinhard Ziesche 75 Jahre Spreewitz 06.03. Ilse Kirchner 85 Jahre Spreewitz 10.03. Manfred Richter 80 Jahre Spreewitz Auch allen hier nicht genannten Geburtstagskindern wünschen wir alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Ausgabe 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 SPREETALER INFO 2017 Erscheinungstermine 16.03. 20.04. 18.05. 15.06. 20.07. 17.08. 21.09. 19.10. 16.11. 21.12. Anzeigenschluss/ Redaktionsschluss 02.03. 06.04. 04.05. 01.06. 06.07. 03.08. 07.09. 05.10. 02.11. 07.12.

Seite 10 Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Burg Veranstaltungsplan 2017 Termin Veranstaltung Veranstalter 24.02. Faschingstanz DC Kleine Spree Burg e. V. mit Eieressen 15.02. Seniorencafé DC Kleine Spree Burg e. V. 14.04. Osterspaziergang DC Kleine Spree Burg e. V. Seniorencafé DC Kleine Spree Burg e. V. 30.04. Ranke winden und DC Kleine Spree Burg e. V. Maibaumstellen und Freiwillige Feuerwehr Maibaumwache DC Kleine Spree Burg e. V. 30.04. Hexenfeuer Freiwillige Feuerwehr 01.05. Frühschoppen Freiwillige Feuerwehr mit Blasmusik Maibaumwerfen Freiwillige Feuerwehr/DC 01.09. Stern über Burg DC Kleine Spree Burg e. V. 02.09. Dorffest DC Kleine Spree Burg e. V. 30.09. Oktoberfest Freiwillige Feuerwehr Okt. Seniorencafé DC Kleine Spree Burg e. V. Halloween DC Kleine Spree Burg e. V. Nov. Seniorencafé DC Kleine Spree Burg e. V. Dez. Weihnachtsfeier DC Kleine Spree Burg e. V. Weihnachtspogo DC Kleine Spree Burg e. V. Silvesterparty DC Kleine Spree Burg e. V. wirklich geschafft und müde und brauchten auch gar nicht lange, bis wir tief und fest schliefen. Aber dann... mitten in der Nacht (keiner weiß, wie spät es war) ertönte die Sirene. Die Jugendfeuerwehr Burgneudorf wurde zu einem Mülltonnenbrand gerufen. Da wir gerade erst gemütlich eingeschlafen waren und selig geträumt hatten, war das schnelle Aufstehen eine wahre Herausforderung für einige. Von Freude über Ich will nicht aufstehen bis hin zu kleinen Tränchen war alles dabei. Viele Fragen überfluteten unsere Köpfe: Was ziehe ich jetzt schnell an? Lass ich den Schlafanzug an? Wo sind meine Schuhe? Brauche ich eine Hose? Was mache ich jetzt nur? Aber zum Glück mussten wir das nicht allein bewältigen, denn unser Jugendwart half uns, bis alle in Feuerwehruniform einsatzbereit waren. Und tatsächlich brannte draußen auf dem Parkplatz eine Mülltonne. Wir holten gemeinsam die Kübelspritze, befüllten sie mit Wasser und löschten das Feuer. Jeder durfte mal die Flammen zum Zischen bringen. Es war wirklich aufregend. Nachdem wir gemeinsam die Temperatur und Glutbildung überprüft hatten, konnten wir den Einsatz beenden. Wieder zurück im warmen Schlafsack oder unter der Decke, erfolgte mit einem Glas Orangensaft die Einsatznachbesprechung. Jeder schilderte das gerade Erlebte und dann dauerte es nicht lange und wir schliefen wieder tief und fest. Diesmal ohne Unterbrechungen. Burgneudorf Ein gelungener Jahresabschluss 2016 Die Zeit zwischen Weihnachten und Silvester kann für die Ferienkinder schon manchmal lang werden. So dachte sich die Jugendfeuerwehr Burgneudorf, wir nutzen diese Zeit mit Sport, Spaß und Feuerwehr. Am Donnerstag, dem 29.12.2016 trafen wir uns um 16:00 Uhr am Gerätehaus. Da einige mit Matratzen und Reisetaschen ankamen, dachte unser Wehrleiter, schon wir ziehen allesamt in das Gerätehaus ein. Aber für eine Nacht kann manch einer schon allerhand gebrauchen ;-) Nachdem wir kurz unsere Sachen verstaut hatten, der Schulungsraum war mega voll und das ohne Kinder :-), schnappten wir uns unsere Sportsachen und liefen zur Turnhalle. Jetzt folgten vier Stunden Toben, Spaß und Sport. Angefangen bei Unihockey über Parcoursrwettkampf, Fußball, Zweifelderball, Feuer-Wasser-Sand und mehrere Teamspiele bis hin zu Tabu war alles dabei. Wir alle hatten mega viel Spaß und waren ganz schön außer Atem. Als wir uns endlich von der Turnhalle losreißen konnten, ging es zum Gerätehaus. Dort wurden unsere Kräfte erst mal wieder mit Nudeln und Wurstgulasch aufgefüllt. Mit letzter Reserve ging es ans Duschen und Einrichten der Schlafplätze. Tatsächlich hat jeder einen Platz und seine sieben Sachen gefunden. Schön gemütlich in Decken oder Schlafsäcken eingekuschelt, schauten wir den Film Alles steht Kopf. Natürlich durften Chips, Kekse und Co. nicht fehlen. Nach dem Film waren wir Um 07:30 Uhr klingelte der Wecker, und mit müden Augen ging es zum Waschen. Das leckere Frühstück mit frischen Brötchen, Kakao, Nutella und was man so mag, machte uns wieder munter. Nachdem wir unsere Sachen gepackt hatten, folgte noch eine Stunde Feuerwehrausbildung. Wir übten den Einsatzfall eines Brandes und die Aufgaben in einer Löschgruppe. Dabei konnten wir auf die Geschehnisse von der Nacht zurückgreifen. Als uns unsere Eltern gegen 10:00 Uhr wieder abholten, blickten sie in müde, aber auch glückliche Gesichter. Für alle war es ein gelungener und erlebnisreicher Jahresabschluss. Wir konnten einen kleinen Einblick darüber bekommen, wie es als erwachsener Feuerwehrfrau/-mann ist. Vielen Dank an alle Helfer. Florian und Sybille Schumann

Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Seite 11 Jagdvorstand Neustadt Neustadt Einladung Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Neustadt findet am Freitag, dem 31.03.2017 um 18:30 Uhr in der Gaststätte Zur Sorbenscheune statt. Dazu sind alle Eigentümer von bejagbaren land- und forstwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Neustadt recht herzlich eingeladen. Tagesordnung 1. Begrüßung, Verlesen und Bestätigen der Tagesordnung 2. Rechenschaftsbericht durch den Jagdvorsteher 3. Kassenbericht 4. Bericht der Revision 5. Haushaltsplanentwurf 2017/2018 6. Erläuterung der Optionserklärung zur Umsatzsteuerpflicht der JG 7. Diskussion und Beschlussfassung 7.1. Zum Haushaltsplan 7.2. Zur Nichtauszahlung der Pachtmittel 7.3. Beschluss zur Optionserklärung 8. Wahl des Jagdvorstandes 8.1. Erläuterung zu den Wahlmodalitäten und Bildung der Wahlkommission 8.2. Vorschläge zur Wahl des Jagdvorstandes 8.3. Wahl des Jagdvorstandes Abschließend findet ein gemeinsames Abendessen statt. Krabbeltermine März 2017 Krabbelgruppe Spreespatzen Spreewitz Di., 07.03.2017 14:45 15:45 Uhr Di., 21.03.2017 14:45 15:45 Uhr Di., 28.03.2017 14:45 15:45 Uhr Eingeladen sind alle Eltern mit ihren Kleinsten auch unter neun Monaten Herzlich willkommen sagen die Spreespatzen Hallo, ihr lieben Leute, uns bereitete das Zampern viel Freude. Wir waren in Burg, Burghammer und in der Gemeinde und überall fanden wir spendable Freunde. Dankeschön für all die tollen Gaben, wir werden uns lange Zeit daran laben. Wir sind als Dinos, Bären und Clowns durch die Dörfer spaziert und man hat uns des Öfteren applaudiert. Wir danken allen für Süßigkeiten, Tee, Stifte und Münzen nun können wir uns etwas wünschen. In diesem Sinne recht herzlichen Dank an alle! Jagdvorstand Neustadt Kindertagesstätten Kindertagesstätte Spreespatzen Liebe Einwohner von Zerre, Spreewitz/Siedlung und Spreewitz, jetzt wollen wir es ganz laut sagen, DANKE für die Zampergaben. Mit Klingeling und Bum, Bum, Bum, so gingen wir im Dorf herum. Fast überall gab es offene Türen so konnten wir fröhlich von Haus zu Haus marschieren, und überall gab es leckere Sachen, die uns im Jahr wieder Freude machen. Erst einmal werden wir zünftig den Fasching feiern, mit Süßkram, Tee, Kakao und frischen Eiern. Die Kinder der Kita Waldhäuschen in Burghammer und alle Erzieherinnen Winterferien Danke sagen Eure Spreespatzen vom 13.02.2017 bis 24.02.2017

Seite 12 Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Oberschule Lohsa Schulen Grundschultag an der OS Lohsa Am 12.01.2017 begrüßte die Schulleiterin die Grundschüler in der Aula. Insgesamt kamen 59 Schüler der 4. Klassen aus den Grundschulen Burgneudorf und Groß Särchen. Diese wurden von unserer Schulleiterin, mithilfe vier verschiedener Farben, in Gruppen eingeteilt. Die Schüler aus der Klasse 7 b führten die Grundschüler durch die Räume und zeigten ihre Schule. Im Biologieraum machten vier Schüler aus der 7 b mit den Grundschülern Ratespiele und mussten die jeweiligen Sinnesorgane mit den dazugehörigen Beispielen erraten. Die Kinder arbeiteten mit Lust und Laune im Unterricht mit. Sie griffen in eine Kiste hinein und mussten erraten, was da drinnen war. Die Spannung, was in der Kiste sein könnte, machte die Kinder neugierig. Ferienlager? Natürlich im Erzgebirge! Angefüllt mit täglich neuen Erlebnissen in der Natur, gekoppelt mit sportlicher Betätigung und Förderung der Fantasie und Kreativität begeistern die Ferienlager der Zethauer Freizeitstätte Grüne Schule grenzenlos seit nunmehr 25 Jahren junge Menschen und vermitteln einprägsame Erlebnisse. Keine Bange! Strenger Unterricht findet in dieser erzgebirgischen Kinder- und Jugendfreizeitstätte nicht mehr statt. Die Ferien; Sport und Bewegung, Erkundung der Natur und natürlich auch die Erholung stehen im Mittelpunkt der jeweils siebentägigen Ferienlager. Die Auswahl ist breit und reicht von einer Woche Ferienabenteuer mit allem was da Spaß macht über eine Sport und Spielewoche, einem Wildniscamp bis zu Ferienspaß im Erzgebirge. In dieser besonderen Woche ist auch ein Tagesausflug zu einem Vergnügungspark inbegriffen. Im Wildniscamp steht das Entdecken der Natur und der eigenen Kreativität beim Herstellen eines Videos im Vordergrund. Für die Sport- und Spielewoche müssen die Teilnehmer nur Freude an der Begegnung mitbringen, alles andere wird von den fetzigen Jugendgruppenleitern erledigt. Neue Freundschaften finden sich auch immer. Geeignet für Kinder und Jugendliche von 7 bis 14 Jahren. www.gruene-schule-grenzenlos.de Tel.: 0373208017-0 Facebook: https://www.facebook.com/gruene.schule.grenzenlos Anzeigen Im Chemieraum führte die Lehrerin mit den Grundschülern Experimente durch. Ein Grundschüler verkleidete sich als Zauberer, alle sagten zusammen einen Zauberspruch auf und warteten ab, was passiert. Die Lehrerin erklärte den Kindern, was sie zu machen hatten. Alle hörten konzentriert zu. Im Physikraum experimentierten die Kinder mit Knete, bauten daraus ein Schiffchen und ließen es auf Wasser schwimmen. Sie schauten mit einem Glaskörper zum Licht und hatten Regenbogenfarben gesehen. Sie arbeiteten konzentriert und fleißig mit. Im Geschichtsraum erzählte die Lehrerin erst eine Geschichte über zwei Figuren namens Anubis und Thot. Die Grundschüler suchten sich dann eine von beiden aus und stellten sich ein Lesezeichen aus Papyrus her. Im Speiseraum versammelten sich die Grundschüler und aßen ein Stück Pizza, welches vorher von Schülern der Klasse 7 b frisch zubereitet wurde. Nach der Mahlzeit gingen sie mit ihren Gruppenführern zum nächsten Raum. Reparatur und Anfertigung von Möbeln, Fenstern und Türen Bauservice Rund ums Haus Einbau von Fenstern und Türen Legen von Fliesen, Platten, Mosaik Legen von Estrich Holzarbeiten Schornsteinsanierung Dachreparaturen Bauservice Karl-Heinz Zielke Zum Sportplatz 5 02979 Spreetal/OT Burgneudorf Mobil: 0162 5146836 Tel. 035727 50475 / Fax 57336 Beratungstermine unter: 0172/3728459 Wotan Böttcher, Selina Wirth und Ricardo Wodni aus der Klasse 7 b Am Waldfriedhof 4 02977 Hoyerswerda Telefon 03571/400599

Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Spreewitz Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR. (Monatsspruch März / 3. Mose-Buch 19,32) Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten: (alle Gottesdienste und andere Veranstaltungen finden im geheizten Gemeinderaum statt) So., 26.02. 11:00 Uhr Spreewitz/Gottesdienst 14:00 Uhr Neustadt/Gemeindenachmittag Fr., 03.03. 18:00 Uhr Gemeindeabend zum ökumenischen Weltgebetstag mit Kindergottesdienst So., 05.03. 11:00 Uhr Spreewitz/Gottesdienst So., 12.03. 11:00 Uhr Familiengottesdienst zum ökumenischen Weltgebetstag So., 19.03. 11:00 Uhr Spreewitz/Gottesdienst Fr., 24.03. 18:00 Uhr Passionsandacht So., 26.03. 11:00 Uhr Spreewitz/Gottesdienst 14:00 Uhr Neustadt/Gemeindenachmittag Fr., 31.03. 18:00 Uhr Passionsandacht Zu folgenden Veranstaltungen wird herzlich eingeladen: jeden Mittwoch mit Frau Linke - um 13:30 Uhr zum Kindertreff in der Grundschule Burgneudorf - um 15:30 Uhr zum Jungschartreff im Gemeindehaus Spreewitz Die nächsten Gemeindenachmittage in Neustadt finden statt - jeweils Sonntag 14:00 Uhr - am 26. Februar in der Gaststätte Zum Hammer - am 26. März in der Gaststätte Zur Sorbenscheune Andachten in der Passionszeit In der Passionszeit wird wieder herzlich eingeladen zu drei Passionsandachten in den Gemeinderaum. - jeweils Freitag 18:00 Uhr (24. März/31. März/07. April) Ökumenischer Weltgebetstag 2017 von den Philippinen Was ist denn fair? Frauen von den Philippinen laden uns in diesem Jahr ein, mit ihnen und für sie zu beten. Informiert beten betend handeln ist das Motto der Weltgebetstags-Bewegung. Lassen Sie sich herzlich am Weltgebetstag 2017 einladen zu den Veranstaltungen am 03. März und 12. März! Wir erfahren viel über Land und Leute. Der ökumenische Weltgebetstag wird traditionell am ersten Freitag im März in über 170 Ländern der Erde gefeiert. - Gemeindeabend zum Weltgebetstag am Freitag, 03. März, um 18:00 Uhr mit parallelem Kindergottesdienst - Familiengottesdienst zum Weltgebetstagsthema am Sonntag, 12. März, um 11:00 Uhr Jubelkonfirmation 2017 In diesem Jahr ist der Gottesdienst für die Jubelkonfirmation am 17. September geplant. In den nächsten Monaten wollen wir die inzwischen weit verstreuten Jubilare ausfindig machen (goldene Konfirmation 1967 * Pfr. Mittelhaus/diamantene Konfirmation 1957 * Pfr. Kiock/Gnadenkonfirmation 1947 * Pfr. Scholze). Kontakt: Pfarrer Michel Tel.: 03571 6041436 E-Mail: pfarramt-spreewitz@t-online.de Ihr Pfarrer Jörg Michel PRIVATANZEIGEN DANKESCHÖN ZU VERMIETEN BIETE ALLES GUTE! VERKAUFE SUCHE Ob Geburtstagsgrüße, Glückwünsche oder Danksagungen zu verschiedensten Anlässen, Traueranzeigen, Wohnungsgesuche und -angebote mit einer Anzeige in Ihrem Heimatblatt dem Spreetaler Info kommen Ihre Botschaften gezielt bei den Menschen an, für die sie bestimmt sind. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf unserer Homepage. Wir gestalten Ihre Anzeige nach Ihren Wünschen. Ihre Ansprechpartnerin: Mandy Knothe Telefon: 035829 60491 anzeigen@lausitzer-heimatverlag.de www.lausitzer-heimatverlag.de GEWERBLICHE ANZEIGEN Lokal werben heißt gezielt werben Der Spreetaler INFO bietet Ihnen dazu die ideale Möglichkeit zu guten Preisen: Anzeigengröße Anzeigenpreis 90 x 65 mm (1c) 36,40 Euro 1/4 Seite (1c) 70,00 Euro 1/2 Seite (1c) 130,00 Euro Auch Farbanzeigen sind möglich. Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern persönlich. Ihr Ansprechpartner: Cindy Hielscher Telefon: 035829 64838 anzeigen@lausitzer-heimatverlag.de www.lausitzer-heimatverlag.de

Seite 14 Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Wohnen im Lausitzer Seenland 2-Raum-Wohnung, Am Bergbaumuseum 4, Knappenrode, DG, ca. 55m² Grundnutzungsgeb. 250 EUR (zzgl. NK), Energieverbrauchsausweis, 129,8 kwh/(m²a), Gas, BJ 1925 3-Raum-Wohnung, Str. d. Aufbaus 10, Spreetal, 2. Etage, ca. 65m² Grundnutzungsgeb. 290 EUR (zzgl. NK), Energieverbrauchsausweis, 83,7 kwh/(m²a), Öl, BJ 1956 4-Raum-Wohnung, Siedlung 15, Burgneudorf, 2. Etage, ca. 71m² Grundnutzungsgeb. 335 EUR (zzgl. NK), Energieverbrauchsausweis, 87,4 kwh/(m²a), FW, BJ 1959 Wir sind für Sie da: Mittwoch Freitag Samstag 1 x im Monat Termine nach Absprache! Tel. 03563/6080870 Pflege im Salon Wellness für zu Hause! Für jede Haarkur gibt es ein Geschenk! Unsere Leistungen Frisuren für die ganze Familie Steckfrisuren für jeden Anlass Farbauffrischung spezielle Haaraufbaukuren individuelle Beratung Make-up für jeden Anlass Hausbesuche u. v. m. Dorfstraße 2 02979 Zerre www.elegant-spremberg.de An- & VerkAuf LAusitz Inh. Enrico Stroyny - umzug - entrümpelung - Haushaltsauflösung - nachlassverwertung - Antiquitäten, Militaria, uhren, Möbel, Haushaltsgeräte, kfz uvm. Telefon: 03562 690665 Handy: 0163 8808844 E-Mail: anundverkauf.forst@aol.de www.auv-lausitz.de Vermögen schaffen Kapital mehren Werte sichern Geschäftsstellenleiter Robby Lehmann selbstständiger Handelsvertreter für die Deutsche Proventus AG Werkstraße 18 02979 Spreetal Telefon: 03564-3 01 46 Mobil: 0162-9 09 08 98 robby.lehmann@proventus.de IMPRESSUM EU NEUWAGEN VW, RENAULT, SKODA, KIA, HYUNDAI, DACIA, SEAT, TOYOTA SONDERAKTION Januar und Februar Spreetaler INFO Für ausgewählte Lagerund Vorführwagen zusätzlich 1000,- EUR Nachlass inkl. Winterräder Lausitzer Heimat Verlag Unsere Heimat in Ihrer Hand! Öffnungszeiten: Mo/Mi/Fr: 09:00 12:00 Uhr Di/Do: 09:00 16:00 Uhr Andere Termine nach Vereinbarung möglich! Amts- und Informationsblatt der Gemeinde Spreetal mit den Ortsteilen Burg, Burghammer, Burgneudorf, Neustadt, Spreetal, Spreewitz, Zerre erscheint im Lausitzer Heimatverlag Inh. Cindy Hielscher, Am Schöps 3, 02829 Markersdorf Herausgeber: Gemeindeverwaltung Spreetal, Spremberger Straße 25, 02979 Spreetal OT Burgneudorf, Telefon: 035727 5200, Fax: 035727 52033. Satz/Layout: Lausitzer Heimatverlag Inh. Cindy Hielscher, Am Schöps 3, 02829 Markersdorf Druck: Gustav Winter Druckerei und Verlagsgesellschaft mbh, Gewerbestr. 2, 02747 Herrnhut Verantwortlich für amtlichen Teil: Gemeinde Spreetal, BM Manfred Heine Redaktion: Kristin Wilhelmi, redaktion@lausitzer-heimatverlag.de Anzeigen: Cindy Hielscher, anzeigen@lausitzer-heimatverlag.de Telefon/Fax: 035829 60491 / 035829 64839 Internet: www.lausitzer-heimatverlag.de Für eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zurzeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 3/01.04.2015. Erscheinungsweise: monatlich 2017 Lausitzer Heimatverlag Lausitzer Heimat Verlag Unsere Heimat in Ihrer Hand!

Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Seite 15 Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.v. Beratungsstelle DIN 77700 Zertifizierter Beratungsstellenleiter Beratungsstelle Karl-Marx-Straße 42 03130 Spremberg Ihr Ansprechpartner Marion Poloczek Telefon: 03563 602418 Steuertipp: BESTEUERUNGSANTEILE BEI RENTNERN Der Besteuerungsanteil für Neurentner seit 2016 beträgt 72 % der Bruttorente. Abgabepflicht besteht dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (nicht die Bruttorente) 8652 Euro bei Alleinstehenden und 17304 Euro bei Verheirateten übersteigt. Von dem Gesamtbetrag der Einkünfte werden noch Sonderausgaben (Versicherungen) und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten und Behindertenpauschbeträge) abgezogen. Steuermindernd wirken sich auch Handwerkerleistungen/haushaltsnahe Dienstleistungen aus. Je nach Höhe der Aufwendungen kann es zu keinen, geringen oder höheren Nachzahlungen von Einkommensteuer kommen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einbehaltene Kapitalertragssteuer auf Kapitalerträge (Zinsen usw.) anzurechnen. Dies kann dann auch zu Steuererstattungen führen. Fragen Sie mich, ich bin für Sie da. Bei Bedarf auch Hausbesuche! www.firma-stefan.de Jens Richter Neschwitz/Zescha Nr. 38 www.hausschlachtbedarf-richter.de Hausschlachtgewürze Bratwurstdärme Backschweine - fix & fertig Messer- & Scherenschleiferei ( (03 59 33) 3 04 59 oder 0176 78 72 44 40 Mittwoch - Freitag 17:00-19:30 Uhr Sonnabend 09:00-12:00 Uhr oder nach Vereinbarung HAUSSCHLACHTBEDARF Holz und Solar ist wunderbar... + =...heißt es treffender Weise. Trotzen Sie den hohen Öl- und Gaspreisen. Mit unseren Heizanlagen reduzieren Sie Ihre Energiekosten drastisch. Bernard Stefan Sanitär - Heizung - Kundendienst - Solartechnik Spremberger Straße 34-02943 Weißwasser - Tel.: 03576-241121 - Fax: 03576-205048 03576-241148 - Mobil-Tel.: 0172-3575270 0172-9575270 Bau- und Möbeltischlerei Hans Kuschela Inhaber Udo Kasper Dorfstraße 1 02979 Zerre Tel./Fax: 0 35 63 / 60 19 34 Funk: 01 70 / 9 47 37 70 E-Mail: udokasper@t-online.de ELEKTRO NOTHN CK Elektroinstallation Beleuchtung Blitzschutzanlagen EIB/KNX-Anlagen Forster Landstraße 69 03130 Spremberg Tel.: 03563 / 600200 Fax: 03563 / 90009 E-Mail: info@elektro-nothnick.de www.elektro-nothnick.de CARSTEN LÖHNERT FLIESENLEGER DORFSTRASSE 36 02979 ZERRE TEL.: 03563 / 602264 HANDY: 0171 / 8826722 Ihr Fliesenleger Brockhusen Fliesen Platten Mosaik Naturstein Telefon: 03563 / 600542 Telefax: 03563 / 348214 Funk: 0151 12444126 Dorfstraße 35 a 02979 Zerre

Seite 16 Spreetaler INFO / 16. Februar 2017 Pflege- und Betreuungs GmbH Karsten Rudolph Am Sportplatz 4 02979 Spreetal / Burg Tel.: 035727 57952 Unsere Leistungsübersicht Pflegerische Leistungen Kompetente Beratung Haushaltsversorgung Betreuung bei Verhinderung der Pflegeperson Zusatzleistungen STEINMETZWERKSTATT KOPS SPREMBERG SEIT 1920 Anspruchsvolle Steinmetzarbeiten Grabmale Küchenarbeitsplatten - Bäder Fensterbänke - Treppen Restaurierung - Außenvergoldung August-Bebel-Straße 71 03130 Spremberg Tel.: 03563-91094 Fax: 03563-601979 info@steinmetzwerkstatt-kops.de Montag - Freitag: 07-12 Uhr und 13-17 Uhr - sonst nach Absprache Gute Pfege mit Herz Wohnen für Senioren mit Rundum-Versorgung durch den Pflegedienst Karsten Rudolph! Dienstleistungsservice Henry stecklina Seniorenwohnanlage Herbstsonne Am Sportplatz 4 02979 Spreetal / Burg Tel.: 035727 57683 E-Mail: info@pflegedienst-rudolph.de Internet: www.pflegedienst-rudolph.de Hauptstraße 53 02979 Burg Tel.: 035727 / 50560 oder Funk 0170-7278854 Haus- u. Gartenservice Pflasterarbeiten Landschaftsgestaltung Abriss- u. Entsorgung Schweißarbeiten Zaunbau Veranstaltungskalender Gaststätte Zur Sorbenscheune Hammer 10 02979 Neustadt Spree Telefon 035727/50580 Fax 035727/50581 Info: www.sorbenscheune.de Info: www.sorbenscheune.de April 2016 Muttertag Pfingstmon 17. März 2017 ab 18 Uhr Schlachtebuffet mit kalten und warmen Schlachtspezialitäten Preis pro Person 11,90 14. April Karfreitag von 12 Uhr bis 14 Uhr Fischbuffet Bedienen Sie sich an unserem reichhaltigen Fischbuffet, und essen Sie soviel Sie können Preis pro Person 17,50 Für nicht Fischliebhaber halten wir eine kleine Auswahl an Gerichten bereit. Reservierung erwünscht Ostermontag am 17. April Mittagsbrunch 12.00 bis 14.00 Uhr reichhaltiges Mittagsbuffet mit nationalen und internationalen Köstlichkeiten Preis pro Person 17,50 Kinder 6-14 Jahre 9,50